Bei uns leasen Sie richtig! Gestalten Sie Ihre individuelle Mobilität ökologisch und gesundheitsfördernd. Jeder Fahrradtyp und jede Marke ist wählbar und kann sowohl als Dienstrad zum Pendeln als auch privat genutzt werden. Auf dieser Company Page finden Sie alle wichtigen Informationen! Jetzt registrieren
Jetzt registrierenSie können aus allen Marken wählen. Vom Lastenrad bis zum E-Bike. Vom Citybike bis zum Mountainbike. In unserem bundesweiten Fachgeschäfte-Netzwerk finden Sie garantiert Ihr Traumrad!
Hier findet man all unsere Kooperationspartner, bei denen Fahrräder geleast und serviciert werden können. Täglich kommen neue Händler dazu und wir bauen unser bundesweites Netzwerk stark aus. Das persönliche Traumrad befindet sich vielleicht schon um die Ecke!
Dieser Fahrradhändler hat spezielle Schulungen
absolviert und ist ein zertifizierter Lease a Bike Händler.
Dieser Fahrradladen bietet
aktiv Lease a Bike an.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Unternehmen, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Diese können z.B. sein:
Umschreibung des Leasingvertrages auf andere Mitarbeitende
Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung der neuen Person im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Vorzeitiges Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch das Unternehmen beantragt werden. Wir unterstützen die zuständige Abteilung bei der Abwicklung.
Kostenneutrale Auflösung
Lease a Bike bietet dem Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasingverträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Ein Wechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung von Mitarbeitenden wie z.B. Austritt aus dem Unternehmen.
Gerne helfen wir Ihnen hier im konkreten Fall weiter, sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstfahrrades.
Das heißt, es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich dann für Sie ein merklicher Steuervorteil.
Das Dienstrad ist standardmäßig geschützt bei Diebstahl und Schaden (zum ursprünglichen Wert). Dies beinhaltet folgende Fälle:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehlern
• Einfacher Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehlern
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Das Rundum-Schutz-Paket enthält:
Die Wahl, die Sie haben, ist die Höhe des Budgets:
Bei Fragen können Sie sich in erster Linie an den Lease a Bike Costumer Support wenden oder Ihre zuständige Kollegin intern kontaktieren.
Lease a Bike Österreich
T: +43 1 4350 310
Doloresz Penz Lukacsine
T: +43 22362071558